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67 fahrzeuge
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Mitglieder der US-Streitkräfte, des zivilen Gefolges und ihre Angehörigen können bei uns unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge mehrwertsteuerfrei erwerben.

Rechtliche Grundlage hierfür ist Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)

Die Voraussetzung für eine Umsatzsteuerbefreiung ist, dass die Beschaffung durch eine amtliche Beschaffungsstelle erfolgt.

Für die US-Streitkräfte sind die autorisierten amtlichen Beschaffungsstellen der CMWRF und USAFE Services Fund.

Die Kaufabwicklung erfolgt wie folgt:
  1. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis (ID-Card) und Dienstausweis mit.
  2. Wenn Sie ein Fahrzeug ausgesucht haben und dieses kaufen möchten, dann stellen wir ein Angebot für dieses Fahrzeug an Ihre amtliche Beschaffungsstelle aus.
  3. Sie müssen dieses Angebot der Beschaffungsstelle vorlegen. Die Beschaffungsstelle wird das Angebot prüfen und daraufhin einen amtlichen Kaufauftrag für dieses Fahrzeug (mit Preisangabe) ausstellen.
  4. Diesen amtlichen Kaufauftrag bitten wir Sie uns vorzulegen. Das gesamte Faltblatt (umgangssprachlich „VAT-Form“), welches Sie von der Beschaffungsstelle erhalten, besteht in der Regel aus dem originalen Beschaffungsauftrag (AE Form 215-6B) mit zwei Durchschlägen und dem Abwicklungsschein (bestehend aus Lieferschein und Empfangsbestätigung).
  5. Den originalen Kaufauftrag nebst dem rosa Durchschlag werden wir unterschreiben, abstempeln und wieder an Sie aushändigen, weil sie diese bei der Beschaffungsstelle einreichen müssen. Der gelbe Durchschlag des Kaufauftrags verbleibt bei uns.
  6. Der Abwicklungsschein mit allen Durchschlägen ist für uns bestimmt.
  7. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt mit einem von der Bank unterschriebenen, auf uns und die Beschaffungsstelle ausgestellten Bankscheck. Eine Barzahlung oder Finanzierung in unserem Hause ist bei umsatzsteuerfreien Verkäufen mittels VAT-Form nicht möglich.
  8. Sie erhalten eine auf die Beschaffungsstelle ausgestellte Netto-Rechnung.
  9. Nach Gutschrift des Bankschecks auf unserem Bankkonto kann das Fahrzeug durch Sie abgeholt oder an Sie geliefert werden.
  10. Die oben genannte Vorgehensweise betrifft nur solche Fahrzeuge bzw. Waren allgemein, die netto 2500 € oder mehr kosten. Bei Beträgen darunter, gibt es ein vereinfachteres Verfahren. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der IHK Wiesbaden: https://bit.ly/2UwhvcK
info für Truppenangehörige anderer NATO-Staaten:
Ein umsatzsteuerfreier Verkauf an in Deutschland stationierte Truppenangehörige anderer NATO-Staaten (z. B. aus Großbritannien, Frankreich, Belgien) ist mit gleicher bzw. ähnlicher Vorgehensweise ebenfalls möglich, wenn auch für Sie eine autorisierte, amtliche Beschaffungsstelle zuständig ist. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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