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terminverainbarung
Allgemeine Anfrage
Besichtigungstermin
Besichtigungstermin
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Allgemeine Anfrage
kurz & Knapp

Breites Angebotsspektrum junger, gepflegter Gebrauchtwagen mit Gebrauchtwagengarantie

Fokussierung auf BMW und Mini

Umfassendes Serviceangebot für Kunden aus dem In- und Ausland

Unser Versprechen:

Ein verlässlicher, transparenter und kundenfreundlicher Kontakt, vor, während und nach dem Verkauf.

Unser Ziel: Eine langfristige, vertrauensvolle Geschäftsbeziehung – das gilt sowohl für unsere Kunden als auch für unsere

Vertragspartner.

Darüber hinaus sind wir

IHK-anerkannter Ausbildungsbetrieb

Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK)

Ansprechpartner

Julian Busch

Verkaufsleiter, Automobilkaufmann

gesprochene Sprachen

Tel. 06122-918 01 02 [email protected]

Justin Romanos

Fuhrparkmanagement, Automobilkaufmann

gesprochene Sprachen

[email protected]

Martin Pogosian

Fuhrparkmanagement, Automobilkaufmann

gesprochene Sprachen

Tel. 06122-918 01 02 [email protected]

Mikael Sardaryan

Geschäftsführer,M. Sc. in Management

gesprochene Sprachen

Tel. 06122-918 01 02 [email protected]

Mohammed Fahimi Haj Hashem

Fuhrparkmanagement

gesprochene Sprachen

[email protected]

Julian Busch

Verkaufsleiter, Automobilkaufmann

gesprochene Sprachen

Tel. 06122-918 01 02 [email protected]

Justin Romanos

Fuhrparkmanagement, Automobilkaufmann

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Martin Pogosian

Fuhrparkmanagement, Automobilkaufmann

gesprochene Sprachen

Tel. 06122-918 01 02 [email protected]

Mikael Sardaryan

Geschäftsführer,M. Sc. in Management

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Mohammed Fahimi Haj Hashem

Fuhrparkmanagement

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FAQ - häufige fragen

1) Wie hoch ist das Risiko, dass ich (gerade wenn ich eine weite Anfahrt habe) umsonst anreise, weil das Fahrzeug falsch oder irreführend beschrieben wurde?

Antwort: Wir beschreiben die Fahrzeuge in den Inseraten und in der Vor-Termin-Kommunikation möglichst genau, damit Sie das Fahrzeug wie beschrieben vorfinden. Sollten Sie noch spezielle oder weitere detaillierte Fragen haben, so stellen Sie uns diese am besten vorher schriftlich. Wir werden Ihnen zeitnah antworten. Sollten wir dennoch selbst einmal etwas übersehen haben, so werden wir eine faire Lösung suchen.

2) Ist eine Reservierung möglich?

Antwort: Wir bitten um Verständnis, dass Reservierungen auf 1 Tag vor Ihrem Besichtigungstermin beschränkt sind. Haben Sie zum Beispiel eine weite Anreise und vereinbaren für einen Freitag einen Termin, dann können wir auf Ihr Bitten, das Fahrzeug ab dem Vortag (Donnerstag) für Sie reservieren.

3) Ist eine Inzahlungnahme möglich?

Antwort: Selbstverständlich. Bitte füllen Sie für ein Vorab-Angebot Ihres Fahrzeugs das nachfolgende Formular aus: Ankaufsformular . Sie erhalten dann umgehend eine Antwort von uns.

4) Ist eine Fahrzeugmitnahme am gleichen Tag möglich?

Antwort: Ja. Wie die Abwicklung in dem Fall genau verläuft, finden Sie hier: Möglichkeiten der Kaufabwicklung

5) Ist eine Überführung oder Zustellung möglich?

Antwort: Ja, beides ist möglich.Hier finden Sie die Optionen und Preise für Überführungskennzeichen und Fahrzeugzustellungen.

6) Ist eine unabhängige Vorab-Fahrzeugprüfung möglich?

Antwort: Ja, durch die Dekra-Prüfstelle in Wiesbaden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens, Sie vereinbaren selbst mit der Dekra einen Termin und verbinden die Fahrzeugbesichtigung samt Probefahrt mit einem Dekra-Gebrauchtwagencheck. Oder Sie beauftragen uns vor Besichtigungstermin in Ihrem Auftrag und auf Ihre Kosten einen Dekra-Gebrauchtwagencheck durchzuführen und entscheiden erst nach Erhalt des Prüfberichts, ob Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten.

7) Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich? Ist eine Kartenzahlung möglich?

Antwort: Wir akzeptieren Banküberweisungen, Kartenzahlungen bis max. 2000 €, Barzahlungen im möglichst nicht zu großer Höhe. Der Geldeingang muss vor Fahrzeugauslieferung vollständig erfolgt sein.

8) Ist eine Finanzierung möglich? Wie ist die Abwicklung bei einer Finanzierung?

Antwort: Ja. Die Abwicklung bei einem Kauf mit Finanzierung finden Sie Hier

9) Sind Sondertilgungen bei der Finanzierung möglich bzw. kann ich den Kredit jederzeit zurückzahlen?

Antwort: Ja. Sondertilgungen und vorzeitige Rückzahlungen sind zu den im Finanzierungsvertrag genannten Bedingungen möglich.

10) Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Sachmängelhaftung und der Gebrauchtwagengarantie?

Antwort: Beim Kauf eines Fahrzeuges erhalten Sie als Verbraucher per Gesetz immer eine Sachmängelhaftung von zwölf Monaten. Diese gesetzliche Gewährleistung ist jedoch abzugrenzen von der Gebrauchtwagengarantie, die eine freiwillige Leistung des Verkäufers darstellt. Im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Gewährlei stung und Garantie jedoch häufig vermischt. Wir möchten daher nachstehend auf die Unterschiede aufmerksam machen

Was heißt Gewährleistung?

Antwort: Gewährleistung besagt, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Der Verkäufer haftet also für technische Mängel, die zum Verkaufszeitpunkt bereits bestehen, für den Käufer jedoch nicht erkennbar / feststellbar waren. Ausnahme: Der Käufer kennt die Mängel und wird über diese vom Verkäufer informiert

Was passiert im Gewährleistungsfall?

Antwort: Zuerst ist zu prüfen, ob es sich nach der Natur des Mangels um einen Gewährleistungsfall handelt. Hierzu sollte man sich die Frage stellen, ob dieser Mangel nach dem Kauf eingetreten ist oder tatsächlich bereits zum Zeit punkt der Übergabe bestand. Der Verkäufer haftet zwar wie beschrieben für zum Zeitpunkt der Übergabe vorhandene Mängel, jedoch nicht, wenn diese beispielsweise durch die Qualität des Herstellers bedingt werden. Es gibt Modelle, die einfach reparaturanfälli ger sind als andere. Ist die Frage nach dem Vorliegen eines Gewährleistungsfalles zu bejahen, so hat der Verkäufer in diesem Fall ein sog. Nachbesserungsrecht, sprich das Recht die Reparatur bei sich oder in einer Werkstatt seiner Wahl durchführen zu lassen

Welche Vorteile bietet die Gebrauchtwagengarantie?

Antwort: Bei der überwiegenden Mehrheit der von uns angebotenen Fahrzeuge ist eine Gebrauchtwagengarantie über 12 Monate bereits im Angebotspreis enthalten. Hierdurch möchten wir etwaige Konfliktsituationen, die sich aus der gesetzlichen Gewährleistung ergeben, möglichst ausschließen. Eine Garantie ist eine von uns angebotene freiwillige Leistung, die dann greift, wenn ein von der Garantie abgedecktes Bauteil während der Garantiezeit am Fahrzeug kaputt geht. Die durch die Garantie abgedeckten Bauteile bzw. Bauteilgruppen sind in der Garantieurkunde des Käufers aufgelistet

Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Gebrauchtwagengarantie liegt darin, dass die Reparatur in der Regel – anders als bei der Sachmängelhaftung - in Wohnortnähe des Käufers erfolgen kann. Die Garantieabwicklung verläuft standardisiert. Nach Schadensmeldung erfolgt zuerst eine Diagnose des Mangels und die Erstellung eines Kostenvoranschlags durch eine Meisterwerkstatt. Dann prüft der Garantieg eber an Hand des Kostenvoranschlags, ob das defekte Bauteil in der Garantie abgedeckt ist und erteilt bei positiver Prüfung schließlich eine Reparaturfreigabe an die Werkstatt.

Außerdem gilt die von uns angebotenen Gebrauchtwagengarantie EU-weit, wodurch auch Käufer aus dem EU-Ausland einen Garantieschutz genießen!:

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